Das Bild zeigt einen Mensch mit Klettergurt Maik Meid

Service

Fundraising von A-Z

Hier finden Sie so allerhand Nützliches von Anlassspenden bis Zuwendungsbestätigung.

Diese Sammlung aktualisieren und ergänzen wir fortlaufend – aber wenn Ihnen dann doch mal etwas fehlt, bitte gerne Bescheid sagen, einfach per mail an fundraising(at)ekhn.de 

Eigentlich ist es ganz einfach: Sie haben etwas zu feiern, verzichten auf die Geschenke und bitten Ihre Gäste zugunsten eines Projektes Ihrer Kirchengemeinde um eine Spende. Das ist schon alles. Und das Ganze nennt man Anlassspende.

Anlässe gibt es viele, beispielsweise runde Geburtstage, Jubiläen, Geschäftseröffnungen, goldene und diamantene Hochzeiten oder den Eintritt in den Ruhestand. Bitten Sie Ihre Gäste oder Kunden bei einem Anlass um eine Spende anstelle von Geschenken. So können Sie nicht nur sich, sondern auch anderen eine Freude machen. Einen Folder mit weiteren Infos dazu können Sie per Mail gerne in der Servicestelle Fundraising bestellen: fundraising(at)ekhn.de

Eine Anmerkung zum korrekten Ablauf im Nachgang Ihrer Anlassspenden-Aktion

Wenn Ihre Gäste zugunsten eines Projekts Ihrer Kirchengemeinde für dieses gespendet haben, ist es datenschutzrechtlich so, dass Sie als Anlassgeber:in dieser Spende lediglich die Gesamtsumme und die Namen der Spendenden erfahren dürfen. Nicht weitergeben werden darf das Gemeindebüro die Info, wer wieviel gespendet hat. So können Sie den Spender:innen unter Ihren Gästen ganz pauschal danken. Die Zuwendungsbestätigung nebst Danksagung seitens der Kirchengemeinde versendet dann das Gemeindebüro, sofern bei der Überweisung eine Adresse angegeben wurde.

Für besondere gemeindliche Themen denken viele zuerst daran, dafür einen Förderverein zu gründen – und wissen meist nicht, dass ein Förderkreis meistens die bessere, weil unkompliziertere Lösung ist. Kein Aufwand mit Amtsgericht und Finanzamt, Eintrag ins Vereinsregister, Beantragung der Gemeinnützigkeit etc. Darüber hinaus entsteht dadurch auch eine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass es aus Gründen des Datenschutzes auch nicht mehr möglich ist, zwischen Kirchengemeinde und Förderverein Daten auszutauschen. Mit anderen Worten: Ein Förderverein macht's richtig kompliziert, was bei einem Förderkreis unter dem Dach Ihrer Kirchengemeinde alles nihct der Fall ist.

Nachfolgend ein paar erste Gedanken und Eckpunkte zum Thema Förderkreis:

Was lässt sich mit einem Förderkreis finanzieren?

  • Projektfinanzierung
  • Besondere Sachmittel
  • Stellen oder Stellenanteile

Wer gibt die Mittel dafür?

  • Personengruppe, die einen direkten Bezug oder Nutzen an dem Projekt hat, zum Beispiel
    • Eltern
    • Großeltern
    • Pat:innen
    • Anwohner:innen
    • Interessierte Mitglieder bestimmter Berufsgruppen

In welcher Form bekommt der Förderkreis die Mittel?

  • Einzelspenden
  • Regelmäßige Spenden
  • Dauerspenden
  • Sachspenden

Wie ist ein Förderkreis organisiert?

  • Nutzung der internen Verwaltung der Kirchengemeinde oder des Verbandes
  • Lose Mitgliedschaft bzw. Kontakt durch persönliche Bindung

Welche Chancen und Möglichkeiten bietet der Förderkreis?

  • Niedrigschwellige, spontane Mitgliedschaft
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bei entsprechender Spenderbetreuung hohe Verbindlichkeit und Zufriedenheit
  • Nutzung der vorhandenen Struktur: Konten, Haushaltstellen
  • Keine eigenständige Struktur notwendig
  • Flexible Förderkriterien
  • Zuwendungsbestätigungen durch die Kirchengemeinde
  • Problemlose Auflösung

Welche Grenzen hat ein Förderkreis?

  • Die Bindung und Motivation der Förderer erfordern eine kontinuierliche Begleitung, die allerdings immer wieder neue Impulse gibt
  • Zielt auf den Personenkreis, der das Projekt bereits fördert

Wie ist die rechtliche Stellung des Förderkreises?

  • Rechtlich nicht selbstständig: abhängig von der Kirchengemeinde
  • Vorstand der Kirchengemeinde ist juristisch verantwortlich
  • Die leitenden Mitarbeiter:innen sind für die Verwendung der Gelder gegenüber dem Kirchenvorstand verantwortlich

Wenn man etwas geschenkt bekommt, freut man sich natürlich – aber darf man diese Gabe immer einfach so und ganz unbedenklich annehmen?! Nein, sollte man nicht, sondern stattdessen immer genau hinschauen, von wem dieses Geschenk kommt. Welche Kriterien dabei eine Rolle spielen, lesen Sie in dieser Handreichung.  

Um das Besondere an kirchlichem Fundraising zu erfassen, braucht es entweder viele Worte – oder aber einen Kurzfilm! Genauer gesagt zwei. Denn bisher hat die EKHN – mit finanzieller Unterstützung der EKKW – zwei kleine Filme erstellt: Der eine beschreibt den Ablauf einer Fundraising-Aktion mit all ihren Facetten rund um eine Orgelsanierung. Der zweite Film schaut einer Kinderredaktion bei einer Befragung zum Thema Fundraising über die Schulter.

Beide Filme können Sie sich hier anschauen – und sehr gerne auch für Ihre Fundraising-Aktivitäten nutzen!

Gerne verweisen wir auch auf das Erklärvideo unserer württembergischen Kolleg*innen, das Sie sich hier anschauen können.

Wenn nicht gerade Weihnachten ist oder Konfirmationen stattfinden, sieht es mit der Kollekte meist schmal aus: Durchschnittlich wandert gerade mal 1 Euro pro Gottesdienstbesucher ins Körbchen. Dass das nicht so bleiben muss, zeigen die Erfahrungen der Gemeinden, die den Kollektenbon bereits einsetzen: Bis zu 40% mehr kommt dort den Spendenprojekten zugute. Wichtig ist dabei in jedem Fall, dass Sie den Zweck der Kollekte in Ihrem Gottesdienst verständlich und anschaulich erläutern.

Menschen geben zwar gerne, immer mehr wollen dabei aber nicht auf die steuerlichen Vorteile einer Spende verzichten. Mit Kollektenbons können Gottesdienstbesucher Steuern sparen – indem sie dafür eine Zuwendungsbestätigung erhalten und ihre Kollekte als Spende steuerlich absetzen können.

Wie funktioniert es?

1. Den Anfang macht ein Beschluss Ihres Kirchenvorstands, den Kollektenbon einführen zu wollen.

2. Damit Sie gut und schnell erkennbar sind, legen Sie ein Bild oder Logo fest, das auf der Gemeindeseite Ihrer Kollektenbons zu sehen sein soll.

a. Das ausgesuchte Motiv, das idealerweise eine JPG-Datei im Querformat ist und eine Auflösung von mindestens 300 dpi hat, senden Sie per Mail an das Studio für visuelles Design:
piva.piva(at)t-online.de

b. Wenn Sie keine JPG-Datei haben, dafür aber ein gut aufgelöstes Foto, senden Sie das – gegen einen Aufpreis – zum Einscannen an:
Piva & Piva Studio für Visuelles Design
Heidelberger Straße 93
64285 Darmstadt

3. Die Produktionskosten sind zwar nicht riesig, aber ohne wäre es besser: Suchen Sie sich dafür einen Sponsor, der dann ebenfalls auf der Gemeindeseite sichtbar ist.

4. Welche Stückelung hätten Sie gerne? Ein Satz Kollektenbons besteht aus 2.800 Stück – wie viele Bons à 1 Euro, 2 Euro, 5 Euro und 10 Euro Sie bestellen möchten, liegt ganz bei Ihnen.

5. Ihre Auswahl tragen Sie in den Bestellschein ein und senden ihn per Post an:
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Katrin Lindow-Schröder
Referat Fundraising und Mitgliederorientierung
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt

6. Spätestens wenn Sie Ihre Kollektenbons erhalten haben, ist es Zeit, diesen neuen Service Ihrer Gemeinde bekannt zu machen – im Gottesdienst, in der Gemeindeversammlung, beim Gemeindefest und im Gemeindebrief. Vielleicht entwerfen Sie auch ein eigenes Infoblatt dazu, hängen es in Ihre Schaukästen und platzieren auch in den lokalen Medien einen Beitrag? Wichtig ist dabei auch die Information, wo die neuen Bons erhältlich sind – zum Beispiel in Ihrem Gemeindebüro oder vor bestimmten Gottesdiensten.

7. Beim Erwerb der Kollektenbons stellen Sie eine Quittung und eine Zuwendungsbestätigung über den gesamten Betrag aus.

8. Diese Einnahmen sowie die Ausgaben – also den Rücklauf aus den Kollekten in den Gottesdiensten – verwalten Sie in einer separaten Kollektenkasse. Kollektenbons, die sonntags mit ins Körbchen gewandert und erfasst sind, können Sie erneut verwenden. Da die Bons aus starkem Karton bestehen und mit einer Schutzschicht versehen sind, ist das problemlos möglich.

9. Wenn Sie über mehrere Jahre hinweg mehr Kollektenbons ausgeben als zurückbekommen, weil die Spender umgezogen oder verstorben sind, entscheidet Ihr Kirchenvorstand über die Verwendung dieser Gelder.

Wie viel kostet ein Kollektenbon?

Weniger als Sie denken: Für die grafische Bearbeitung durch die Agentur Piva & Piva sowie die Produktion in der Diakonie-Werkstatt Wetterau zahlen Sie für den vollständige Satz an Kollektenbons 340 Euro – inklusive Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer. Die Rechnungen der Agentur und der Diakonie-Werkstatt gehen direkt an Ihre Gemeinde. Der komplette Satz umfasst 2.800 Kollektenbons in der von Ihnen gewünschten Stückelung von ein, zwei, fünf und zehn Euro-Einheiten.

Ein Thema, das meist für Unbehagen sorgt – die Umsatzsteuer. Nach aktuellem Stand gelten kirchliche Körperschaften der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ab dem 1. Januar 2027 in der Regel als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts - dieser Stichtag ist erneut um zwei Jahre verschoben worden. (In der Kurzhandreichung steht noch ein inzwischen überholtes Datum.)

Was das im Detail für Kirchengemeinden und Dekanate bedeutet, ist in einer Kurzhandreichung zusammengefasst: Hier finden Sie die häufigsten Einnahmearten und ihre umsatzsteuerliche Behandlung.

DOWNLOAD Kurzhandreichung Umsatzsteuer

Darüber hinaus finden Sie hier fortlaufend aktuelle Informationen zur Umsatzsteuer in Form von Infobriefen und übersichtlichen Merkblättern.

Der Gottesdienst neigt sich dem Ende zu, und der aktuelle Kollektenzweck wird vorgestellt – ein Projekt, das Ihnen vielleicht so sehr am Herzen liegt, so dass Sie gerne mehr geben möchte als das übliche Kleingeld? Ohne die Möglichkeit, dafür eine Zuwendungsbestätigung zu erhalten, ist Ihr Engagement hier aber vielleicht schon beendet.

Die Lösung heißt Spendentüte und liegt idealerweise griffbereit vor Ihnen. Sie stecken das Geld in die Tüte, notieren Ihren Namen und Ihre Adresse auf der Außenseite – und erhalten anschließend Post von Ihrem Gemeindebüro mit der entsprechenden Zuwendungsbestätigung. Nach unseren Erfahrungen nutzen etwa 5% der Besucher die Spendentüte, meistens für höhere Beträge.

Wie funktioniert es?

Damit Sie jetzt nicht anfangen, selbst Tüten zu basteln, haben wir bereits ausreichend viele produziert. Auf der Vorderseite steht das allgemeingültige Motto „Ich spende Zukunft“, während auf der Rückseite Platz für den Namen Ihrer Gemeinde, den Spendenzweck und Ihre private Adresse ist.

Was ist wichtig?

Damit Sie möglichst viele potenzielle Spender erreichen, ist es wichtig, dass Ihre Spendentüten überall zu finden sind. In Gottesdiensten und Konzerten genauso wie bei allen anderen Veranstaltungen: Legen Sie sie in jedes Liedblatt und Gesangbuch und auf jeden Stuhl – und das bitte immer zusammen mit einem Stift!

Was kostet das Ihre Gemeinde?

Wirklich nicht viel, weil wir die Spendentüten in großen Mengen drucken lassen. Sie können sie bei uns in Gebinden à 100 Stück für 5 Euro (zzgl. Porto und Verpackung) abrufen. Schreiben Sie einfach eine Mail an katrin.lindow-schroeder@ekhn.de oder eine Nachricht an:
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Katrin Lindow-Schröder
Referat Fundraising und Mitgliederorientierung
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt

Sponsoring und Spenden werden gerne verwechselt, daher hier eine kurze Erklärung:

Spenden sind freiwillige Leistungen, die ohne Gegenleistung erfolgen und bei denen das Motiv der Förderung einer juristischen Person (Kirche bzw. eine Einrichtung derselben) oder konkreter Maßnahmen im Vordergrund steht. Die Spendenden erhalten für ihre Spende an eine gemeinnützige Organisation eine Zuwendungsbestätigung und können ihre Spende steuerlich geltend machen. Spenden können aus besonderem Anlass, also einmaliger, aber auch regelmäßiger Natur sein. Erfolgen die Spenden ohne Zweckbestimmung, sind sie wie freie Kollekten zu behandeln, sofern es nicht möglich ist, nach Rücksprache einen geeigneten und konkreten Spendenzweck zu benennen. Die Einnahme von Spenden ist für die Kirchengemeinde steuerfrei.

Sponsoring ist eine Zuwendung von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen von einem Unternehmen oder Personen mit wirtschaftlichen Interessen, beispielsweise an eine Kirchengemeinde. Der Sponsor erhält dafür eine Gegenleistung, mit der er seinen Bedarf an Profilierung in der Öffentlichkeit über das gesponserte Produkt befriedigen kann – zum Beispiel Imagegewinn, Sichtbarkeit oder eine andere kommunikative Nutzung. Sponsoring ist also ein „Geschäft“, das auf dem Prinzip Leistung und Gegenleistung beruht. Sponsoren erhalten darum keine Zuwendungsbestätigung, sondern eine Rechnung – ganz sicher aber ebenfalls einen Dank! Die Sponsoring-Leistung kann für die Kirchengemeinde eine steuerpflichtige Einnahme sein, hierbei ist insbesondere das geltende Umsatzsteuerrecht zu beachten. Für das Unternehmen ist die Sponsoring-Leistung als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar.

Weitere Informationen zum Thema Sponsoring finden Sie hier: https://www.fundraising-evangelisch.de 

Wer eine Spende oder Zustiftung erhält, bedankt sich natürlich dafür – und möchte aber auch eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Die dafür passenden Formulare finden Sie hier, auf der Seite des Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.