Die Spende, die Schenkung oder auch die Zuwendung an eine gemeinnützige Einrichtung hilft, einmalig etwas Gutes zu tun. Der Spender oder die Spenderin kann den Zweck, für den die Spende ausgegeben werden soll, bestimmen. Diese Entscheidung kann aber auch der gemeinnützigen Einrichtung überlassen werden. Mit der Stiftung wird ein guter Zweck, den der Stifter oder die Stifterin bestimmt hat, dauerhaft regelmäßig mit den Erträgen des gestifteten Vermögens unterstützt. Die Stiftung ist auf Dauer angelegt: So lange das Vermögen genügend Erträge bringt, um den Stiftungszweck zu erfüllen, so lange lebt die Stiftung und erinnert an den Stifter oder die Stifterin! Die Stiftung hat keine Mitglieder oder Gesellschafter, die den Vorstand kontrollieren könnten. Deshalb begleitet die kirchliche Stiftungsaufsicht die Stiftungen, um sicher zu stellen, dass der Stifterwille kontinuierlich erfüllt wird.
Bundesverband Deutscher Stiftungen | Register Kirchliche Stiftungen
Die Entscheidung sollte gut überlegt sein und braucht ein wenig Vorlauf und Beratung. Für eine erste Orientierung finden Sie hier die wesentlichen Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen:
Die Kirchliche Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau berät Sie kompetent, kostenlos und unverbindlich!
Beratung
Sabine Langmaack
Oberkirchenrätin
Stabsbereich Recht
Telefon: 06151 405-485
Mail: sabine.langmaack (at) ekhn.de